Wenn der Empfänger sich weigert, die Zollabfertigung durchzuführen oder Zollgebühren bzw. lokale Einfuhrabgaben nicht bezahlt, wird die Bestellung als vom Empfänger storniert behandelt.
In diesem Fall werden alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Rücksendekosten, Zollabfertigungsgebühren und sonstiger angefallener Kosten, vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Verlassen Japans sämtliche Zoll- und Einfuhrverfahren ausschließlich von den Behörden des Bestimmungslandes durchgeführt werden. Verzögerungen aufgrund von Zollkontrollen oder Einfuhrprozessen liegen daher außerhalb unseres Einflusses und können von MUSUBI KILN weder entschädigt noch erstattet werden.
Um solche Situationen zu vermeiden, empfehlen wir dringend, sich vor der Bestellung über die Einfuhrbestimmungen und Zollregelungen Ihres Landes zu informieren.